Mit dem Verfahren zur Überprüfung des sonder-pädagogischen Förder-Bedarfs (AO-SF- Verfahren) wird fest-gestellt, ob ein Kind oder ein Jugendlicher einen besonderen Unterstützungs-Bedarf hat. Der Unterstützungs-Bedarf kann verschiedene Bereiche betreffen. In dem Verfahren wird, wenn nötig, ein Förder-Schwerpunkt festgelegt. Es gibt die Förder-Schwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen.