Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung können eine sogenannte Eingliederungs-Hilfe erhalten, um die Folgen der Behinderung abzumildern und Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Ob die Hilfe notwendig ist und in welchem Umfang, entscheiden die Eingliederungs-Hilfe-Träger. Die Träger der Eingliederungs-Hilfe sind die Landschafts-Verbände und Sozial- und Jugend-Ämter der Städte.