Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Person, die normalerweise die Pflege übernimmt verhindert ist. Zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit. Es muss Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen, damit die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt.